Kerndämmung in Hamburg
Voraussetzungen für eine Kerndämmung
Damit eine Kerndämmung in Frage kommt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Ausreichende Hohlraumbreite – zwischen den Schalen sollten mindestens rund drei Zentimeter liegen.
- Intakte Fassade – Risse, lose Stellen und beschädigte Fugen werden vorab instand gesetzt.
- Keine aufsteigende Feuchte – ein feuchter Hohlraum ist für die Kerndämmung ungeeignet.
- Zweischaliger Aufbau – das Gebäude muss über ein Verblendmauerwerk mit Luftschicht verfügen.
Typische Anwendungsfälle
- Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser mit Klinker- oder Verblendfassade
- Gebäude der 1960er bis 1980er Jahre mit ungedämmtem Hohlraum
- Reihen- und Doppelhäuser in zweischaliger Bauweise
- Objekte, deren Fassade erhalten bleiben soll
Ablauf einer Kerndämmung
- Vorprüfung – Zustand der Fassade, Hohlraumtiefe und Feuchtigkeit
- Bohrungen – definierte Bohrlöcher in den Fugen der Vorsatzschale
- Einblasen – gleichmäßiges Befüllen des Hohlraums von unten nach oben
- Verschließen – Fugenmörtel oder farblich abgestimmte Masse
- Abschlusskontrolle – Sichtprüfung, teils Dämmdickenmessung
Häufige Fragen zur Kerndämmung
Wann ist eine Kerndämmung sinnvoll?
Immer dann, wenn ein zweischaliges Mauerwerk mit ungedämmtem Hohlraum vorliegt und die Fassade intakt ist. Die Kerndämmung verbessert den Wärmeschutz, ohne das Erscheinungsbild zu verändern.
Lässt sich jede Fassade kerndämmen?
Nein. Die Fassade muss aus zwei Schalen mit durchgehendem Hohlraum bestehen. Einschalige Wände ohne Luftschicht eignen sich nicht.
Kann die Kerndämmung bei Regen ausgeführt werden?
Die Einblasarbeiten an der Fassade sollten bei trockener Witterung stattfinden. Nässe im Hohlraum kann die Dämmwirkung beeinträchtigen.
Ist eine Kerndämmung auch bei niedrigen Temperaturen möglich?
Ja, viele Dämmmaterialien lassen sich auch bei Kälte einblasen. Frost sollte zum Zeitpunkt der Ausführung jedoch nicht herrschen.
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Unverbindlich anfragenVermittlungsplattform. Kein eigener ausführender Dämmbetrieb in Hamburg.