Förderung für Einblasdämmung in Hamburg
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle – dazu zählen Außenwände, Dachflächen und oberste Geschossdecken – können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zuschussfähig sein. Die Einblasdämmung ist als nachträgliche Wärmedämmung je nach Maßnahme förderfähig.
Voraussetzung ist meist, dass die Arbeiten ein Fachbetrieb ausführt und die Maßnahme bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt. Der Antrag wird vor Beginn der Arbeiten gestellt.
Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit
Die Förderung kann als Zuschuss oder als zinsgünstiger Kredit gewährt werden. Die genauen Konditionen hängen von der Art der Maßnahme und vom erreichten Effizienzstandard ab.
Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Eine Kombination einzelner Förderbausteine ist möglich, sofern die Bedingungen es zulassen.
Worauf es bei der Antragstellung ankommt
- Der Antrag wird vor Beginn der Dämmarbeiten gestellt.
- Die Maßnahme wird von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt.
- Es gelten technische Mindestanforderungen an die Dämmung.
- Die Förderhöhe kann sich ändern und unterliegt gesetzlichen Anpassungen.
- Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Fragen zur Förderung klären
Informieren Sie sich vor Beginn der Maßnahme über den aktuellen Stand der Förderung. Der Fachbetrieb, an den wir Ihre Anfrage weiterleiten, kann Sie zu den Voraussetzungen beraten.
Wir nehmen Ihre unverbindliche Anfrage entgegen und prüfen die Weiterleitung an einen passenden Fachbetrieb, der auch zu Förderthemen Auskunft geben kann.
Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Bitte informieren Sie sich direkt bei den zuständigen Stellen.
Vermittlungsplattform. Kein eigener ausführender Dämmbetrieb in Hamburg.